Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Dies gilt ebenfalls für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA. Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten müssen ein Visum für Deutschland beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter Visum und Einreise. Eine genaue Übersicht für jedes einzelne Land finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Wenn Sie ein Visum für Deutschland beantragen möchten, wenden
Sie sich bitte frühzeitig an die Deutsche Auslandsvertretung
(Botschaft/Konsulat) in Ihrem Heimatland. Sie bekommen in der Regel zunächst
nur ein Einreisevisum, das Sie hier in Deutschland nach Ihrer Ankunft
verlängern können. Nähere Informationen und eine Checkliste für Ihre Dokumente
finden Sie unter Visum.
Eine Checkliste für die Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Visums benötigen, finden Sie unter Visum.
Es gibt verschiedene Arten von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
die für einen Aufenthalt als Wissenschaftler/-in in Deutschland in Frage
kommen. In unserer Liste der Visumsarten können Sie das Richtige für sich
finden: Visumsarten.
Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben und Ihren
Wohnsitz im Stadtgebiet von Frankfurt haben, müssen Sie sich beim
Einwohnermeldeamt als Einwohner*in von Frankfurt anmelden. Dies können Sie bei
einem der zahlreichen Bürgerämter der
Stadt tun. Wenn Sie in einer anderen Stadt als Frankfurt wohnen, müssen Sie
sich bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Anmeldung müssen
Sie einen Termin vereinbaren. Zum Termin benötigen Sie Ihren Reisepass und eine
Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermietung, die belegt, wann und wo Sie
eingezogen sind.
Bei der Einreise bekommen Sie in der Regel ein Visum, das maximal 3 Monate/90Tage gültig ist. Sie sollten sich also schnellstmöglich nach Ihrer Ankunft um den Antrag auf Verlängerung kümmern, sofern Sie länger bleiben. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, gilt für Sie ebenfalls die Frist von 3 Monaten, in denen Sie sich ohne Visum hier aufhalten können. Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Visumsverlängerung.
Um Ihr Visum zu verlängern bzw. einen Aufenthaltstitel zu
beantragen, müssen Sie sich an die Ausländerbehörde wenden, die für die Stadt
zuständig ist, in der Sie gemeldet sind. Die Ausländerbehörde für die Stadt
Frankfurt befindet sich in der Rebstöcker Straße
4; Sie benötigen jedoch einen Termin. Wenn Sie Ihren Antrag
stellen möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums an
das Goethe Welcome Centre. Gerne werden wir Ihnen bei diesem Prozess behilflich
sein, Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente helfen und einen
Termin für Sie vereinbaren.
Als Anhaltspunkt finden Sie auf unserer Website eine Liste der
Dokumente, die Sie höchstwahrscheinlich für die Beantragung eines Aufenthaltstitels
benötigen: Visumsverlängerung. Bitte
beachten Sie jedoch, dass je nach Ihrem individuellen Antrag andere und / oder
zusätzliche Dokumente erforderlich sein können. Alle fremdsprachigen Dokumente
oder Bescheinigungen bedürfen einer deutschen Übersetzung durch einen vereidigten
Übersetzer.
Für Erwachsene beträgt die Gebühr derzeit mindestens 113 € pro
Person, je nach Art des Antrags. Für Kinder beträgt sie 56,50 €. Die Gebühr ist
bei Ihrem Termin in der Ausländerbehörde zu entrichten; akzeptiert werden
Bargeld und Debit-/Girokarten, aber keine Kreditkarten.
Der eAT ist ein elektronischer Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Er ersetzt den früheren Aufkleber im Pass. Alles Wissenswerte zum eAT finden Sie hier.
Da die Bearbeitungszeit in etwa 4-8 Wochen beträgt, ist zu
empfehlen sich nach Möglichkeit 8-10 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Visums
oder Aufenthaltstitels um den Antrag zur Verlängerung zu kümmern. Die
Bearbeitungszeiten werden stark von verschiedenen Faktoren beeinflusst, unter
anderem von der Jahreszeit (z. B. um Weihnachten) und der Dringlichkeit, die
vom Ablaufdatum Ihres Visums / Ihres Aufenthaltstitels abhängt.
Nach Ihrem Termin wird Ihr eAT von der Ausländerbehörde
bestellt. In einem ersten Schritt erhalten Sie einen Brief aus Berlin mit Ihrer
PIN- und PUK-Nummer, um später die Online-Funktionen des Ausweises zu nutzen.
Der eAT wird in Berlin erstellt und nach Fertigstellung an die Ausländerbehörde
Frankfurt geschickt, wo er noch einmal geprüft und in einem zweiten Brief an
Sie nach Hause geschickt wird. Einige andere Ausländerbehörden außerhalb
Frankfurts bieten diesen Service nicht an und Sie müssen Ihre Karte stattdessen
abholen.
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Ersatzpapier, das
Sie erhalten, falls Visum oder Aufenthaltstitel ablaufen bevor die neue Karte
fertiggestellt ist. Sie verlängert fiktiv alle Bestimmungen Ihres Visums /
Ihres Aufenthaltstitels. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Fiktionsbescheinigung.
Nach Möglichkeit sollten Sie das Reisen außerhalb der EU mit einer Fiktionsbescheinigung vermeiden.
Sollte es aber nötig sein, kommt es auf die Art Ihrer Fiktionsbescheinigung an,
ob dies möglich ist. Genaue Informationen dazu finden Sie unter Fiktionsbescheinigung.
Wenn Sie Frankfurt wieder dauerhaft verlassen und auch Ihre
Wohnung hier aufgeben, müssen Sie sich beim Bürgeramt abmelden, bei dem Sie
ursprünglich als Einwohner*in von Frankfurt gemeldet waren. Sie können sich
frühestens 14 Tage vor Ihrer Abreise abmelden. Zur Abmeldung füllen Sie einfach
das Formular "Abmeldung bei der Stadt Frankfurt" aus und geben es
zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses beim Einwohnermeldeamt ab bzw.
senden es elektronisch ein. Eine Abmeldung kann auch nach erfolgter Ausreise
aus Deutschland erfolgen. Weitere Informationen über das Verfahren und die
erforderlichen Formalitäten finden Sie auf unserer Website: Abreise.
Wenn Ihr*e Ehepartner*in und möglicherweise auch Ihre Kinder
nach Deutschland nachziehen möchten, müssen als ersten Schritt für jedes
Familienmitglied einen Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung
(Botschaft/Konsulat) im Heimatland stellen. Weitere Informationen zu den
benötigten Dokumenten und dem Ablauf finden Sie unter Einreise mit
Familie.
Wenn Sie Besucher*innen aus dem Ausland einladen möchten, die für Deutschland
ein Visum brauchen, müssen Sie eine offizielle Einladung über die
Ausländerbehörde einreichen. Alle Voraussetzungen und die nötigen Formulare
finden Sie unter Besucher*inneneinladung.
Global Office
Goethe Welcome Centre
Campus Westend
Bauleitgebäude
60629 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-798-17193
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Campus Riedberg
Biozentrum, Gebäude N100, Magistrale, EG, Raum 010
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-798-29863
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